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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Alle Arbeiten und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten bei Zustandekommen einer Geschäftsbeziehung [Vertrag] zwischen dem Auftraggeber und der Fa. gelfarth & partner- in Gummersbach (im weiteren Auftragnehmer genannt), als vereinbart.
Die AGB gelten für beide Parteien und werden mit Auftragserteilung durch den Auftraggeber anerkannt. Eine Abänderung oder Aufhebung einzelner Punkte dieser AGB ist nur dann gültig, wenn sie durch den Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurde, anderweitig ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

1.2 Gegenstand der AGB sind Dienstleistungen, wie Beratung und Training, und/oder Leistungen im Bereich Produktentwicklung, Design und Konstruktion. Die Art der Dienstleistungen und Werke im Einzelnen ergibt sich aus der vom Auftragnehmer entwickelten Konzeption, dem Angebot, den Aktionsvorschlägen bzw. den Einzelaufträgen.

1.3 Der Auftragnehmer ist als Agentur tätig. Soweit wir zur Erbringung der angebotenen Leistungen Dritte einsetzen, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, von uns eingesetzte und zu diesem Zeitpunkt bei uns tätige eigene oder im Subauftrag Beschäftigte und andere Dienstleister ausschließlich über unser Unternehmen zu buchen und nicht für ihr Unternehmen oder andere Unternehmen abzuwerben.
Für Trainings, Seminare und Schulungen gelten ergänzende Geschäftsbedingungen, die jedem diesbezüglichen Angebot beigefügt sind.

2. Urheber- und Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt von Werken

2.1 Sämtliche Konzeptionen, Entwürfe, CAD-Daten und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers bzw. die vollständige Bezahlung der erbrachten Leistungen sind Änderungen an Entwürfen, Reinzeichnungen und Computerdateien unzulässig. Dies gilt für Änderungen an Originalen und gleichermaßen bei der Reproduktion. Die Nachahmung, auch von Teilen, ist ebenfalls unzulässig.
2.2 Soweit nicht anders vereinbart, wird dem Auftraggeber mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars das einfache Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck übertragen. Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung durch den Urheber.
2.3 Grundsätzlich werden dem Auftraggeber nur Nutzungsrechte, nicht aber Eigentumsrechte an Konzeptionen, Entwürfen oder Reinzeichnungen eingeräumt. Werden Originale übergeben, so sind diese im Rahmen einer zu vereinbarenden Frist unbeschädigt zurückzugeben. Bei Verlust oder Beschädigung ersetzt der Auftraggeber die zur Wiederherstellung der Originale notwendigen Kosten. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt davon unberührt.
2.4 Es besteht keine Verpflichtung des Auftragnehmers, Computerdateien oder Layouts herauszugeben. Die Herausgabe von Computerdaten bedarf der gesonderten Vereinbarung.

3. Vergütung / Zahlung

3.1 Durch den Auftragnehmer erstellte Angebote sind grundsätzlich 30 Tage ab Erstellungsdatum für den Auftragnehmer bindend.

3.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde
– sind sämtliche Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, kostenpflichtig;

- sind Rechnungen nach Erhalt –rein netto- zu zahlen;

- werden alle Aufwendungen monatlich nach Aufwand und im Rahmen des erteilten Auftrages / Budgets akonto in Rechnung gestellt.
– sind vom Auftragnehmer in Angeboten Leistungen als Kostenvoranschläge angegeben, so sind sie als Schätzwerte zu verstehen, die Vergütung ergibt sich aus dem tatsächlich entstandenen Zeitaufwand;
– ist mit der Vergütung die Arbeitsleistung inklusive des einfachen Nutzungsrechts für das Werk abgegolten;
– ist die Vergütung bei Ablieferung des Werks fällig;

- soweit die Tätigkeit über einen Monat andauert, werden geleistete Stunden monatlich abgerechnet
– trägt der Auftraggeber die bei nachträglichen Änderungen entstehenden Mehrkosten.


3.3 Zahlungsverzug tritt automatisch nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ein. Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt davon unberührt.

3.4 Die in Kostenvoranschlägen und Rechnungen angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.


3.5 Soweit im Angebot nicht anders angegeben, sind bei Leistungen die einen Auftragswert von 3.000€ übersteigen, bei Auftragsvergabe eine Anzahlung von 30% durch den Auftraggeber zu leisten.


4. Sonder- und Fremdleistungen, Neben- und Reisekosten

4.1 Sonderleistungen wie Änderung oder Umarbeitung von Reinzeichnungen und Texten, Manuskriptstudium, Recherchen, Kontakte und Fahrten sowie Litho- und Drucküberwachung werden dem Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet.

4.2 Auslagen für spezielles Material und für Fremdleistungen wie z.B. Fotografien, Reproduktionen und Scans, Satz, Belichtungen und Druck sowie Porto- und Kurierkosten sind vom Auftraggeber zu erstatten.

4.3 Der Auftraggeber übernimmt im Rahmen des Auftrags entstandene Reisekosten für Reisen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig und mit ihm abgesprochen sind.

4.4 Wenn von Seiten des Auftragnehmers hohe finanzielle Vorleistungen erforderlich werden, so ist vom Auftraggeber unabhängig vom Auftragswert eine angemessene Abschlagszahlung zu leisten.

5. Haftung

5.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur größtmöglichen Sorgfalt bei der Auftragsausführung, der Auswahl von Erfüllungsgehilfen und Anbietern von Fremdleistungen und bei der Behandlung der ihm vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen, Filme, Layouts etc. Für Fehler und Beschädigungen haftet er nur bei eigenem Verschulden und nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

5.2 Der Auftraggeber versichert, zur Verwendung der dem Auftragnehmer überlassenen Vorlagen berechtigt zu sein. Ist er – entgegen dieser Versicherung – hierzu nicht berechtigt, so stellt er den Auftragnehmer von Regressforderungen Dritter frei.

5.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für die wettbewerbs- und warenzeichen-rechtliche Zulassungs- und Eintragungsfähigkeit der abgelieferten Arbeiten.

5.4 Telefonisch aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber.

5.5 Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung von Entwürfen oder Reinausführungen sowie CAD-Daten die Verantwortung für deren Richtigkeit.

5.6 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Leistungen, Texte und Bilder entfällt jede Haftung des Auftragnehmers. Gewährleistungsansprüche kann der Auftraggeber nur dann geltend machen, wenn das Endprodukt deutliche Abweichungen von der genehmigten Vorlage aufweist, die durch eigenes Verschulden des Auftragnehmers entstanden sind.

5.7 Für Kosten, die aus der Überschreitung von vereinbarten Preisen oder Lieferzeiten aus Gründen entstehen, die der Auftragnehmer nicht selbst zu verantworten hat, haftet der Auftragnehmer nicht.

6. Lieferung und Beanstandungen

6.1 Soweit nicht anders vereinbart, gelten Lieferungen ab dem Sitz des Auftragnehmers.

6.2 Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftragnehmer garantiert nicht für schnellsten und/oder billigsten Versand.

6.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich zur unverzüglichen Prüfung der gelieferten Arbeiten. Etwaige Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen. Bei verspäteter Rüge entfallen jegliche Gewährleistungsansprüche. Die künstlerische Gestaltung betreffende Reklamationen sind ausgeschlossen.

7. Belegexemplare

7.1 Der Auftraggeber überlässt, soweit es sich Werbematerialien wie Flyer, Texte, Dokumentationen, Bilder und andere schriftliche Arbeiten handelt, dem Auftragnehmer unentgeltlich mindestens zehn ungeknickte, unbeschädigte Belegexemplare der vervielfältigten Arbeiten. Diese Muster darf der Auftragnehmer zum Zwecke der Eigenwerbung verwenden.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Erfüllungsort ist Gummersbach.

8.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

8.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.